Welcher Anhänger soll es sein – Führerscheinklasse B
Bevor wir die verschiedenen Gewichtsdaten an Hand von Beispielen erklären, werfen wir einen Blick auf die Fahrerlaubnis. Wer einen PKW oder ein SUV bewegt, hat den alten „Dreier“ beziehungsweise den Führerschein der Klasse B. Das heißt: Damit dürfen Anhänger eingesetzt werden, die mehr als 750 Kilogramm an zulässigem Gesamtgewicht auf die Waage bringen. Voraussetzung ist, dass das Gesamtgewicht oder die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 4.250 Kilogramm überschreiten. Damit ist man – wie wir sehen werden – schon ganz gut aufgestellt, was den privaten Kleintransport angeht. Übrigens: Die passende Anhängerkupplung für (fast) alle PKWs und SUVs gibt es bei kupplung.de.
Die Führerscheinklassen BE und C1E
Wenn es noch mehr sein soll, braucht man auch ein „Noch mehr“ an Führerschein. Grundlage ist aber immer die Fahrerlaubnis der Klasse B. Das heißt, man muss nicht mehr „Alles“ neu lernen. In der Fahrschule wird logischerweise die Verkehrsbewältigung mit einem großen, schweren Gespann geübt. Mit dem Führerschein BE darf das Gesamtgewicht des Anhängers allein von bis zu 3.500 Kilogramm aufweisen. Weil bei solchen Trailern ein starkes Zugfahrzeug, etwa ein schweres SUV wie ein Audi Q7, nötig ist, kann das Gespann zusammen also leicht 5.700 Kilo oder mehr wiegen. So bringt der Q7 aktuell allein bis zu 2.240 Kilogramm „Lebendgewicht“ mit ein. Soll ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilo an den Haken, so benötigt man den Führerschein der Klasse C1E. Allerdings genügt dann der PKW nicht mehr als Zugfahrzeug. Man nimmt dann einen Transporter oder einen 7,5-Tonner. Das gilt natürlich auch für die Fahrschule, in der man den Führerschein C1E erwirbt.
Wie ist das denn nun mit den Gewichten?
Der §42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sagt es genau: „Bei Personenkraftwagen … darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 Kilogramm betragen.“ Außerdem gibt es noch die Stützlast, also das Gewicht, mit dem die Deichsel des Anhängers auf den Kugelkopf der AHK drückt – und die Achslast. Die beschreibt, wie hoch das Gewicht pro Achse eines Fahrzeugs sein darf. Die Berechnung der Stützlast ist übrigens simpel: Tatsächliches Gewicht des Anhängers x 0,04. Wiegt also ein Anhänger mit allem, was er transportiert, 3.500 Kilogramm, dann lastet er mit 140 Kilogramm auf dem Kugelkopf. Für alle PKWs ist von vornherein festgelegt, was sie ziehen dürfen. Sowohl die Stützlast als auch das, was ein Anhänger ohne, beziehungsweise mit eigener Bremse beladen wiegen dürfen, ist festgelegt. Abhängig sind diese Daten von der Größe, dem Gewicht und der Leistung des Fahrzeugs.
Was geht konkret? Ein paar ausgewählte Beispiele
Audi A4 Avant, 2.0 TDI → Stützlast: 80 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 750/1.700 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht: 2.145 Kilo.
BMW X6 xDrive 50i → Stützlast: 140 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 750/2.700 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug): 2.885 Kilo.
Ford Kuga 2.0 TDCi → Stützlast: 100 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 750/2.100 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug): 2.230 Kilo.
Hyundai Grand Santa Fe 2.2 CRDi → Stützlast: 100 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 750/2.000 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug): 2.600 Kilo.
Mercedes G65 AMG → Stützlast: 140 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 750/3.500 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug): 3.200 Kilo.
Opel Astra Sports Tourer 1.4 DI Turbo → Stützlast: 75 Kilo, Anhänger (ungebremst/gebremst): 640/1.500 Kilo, zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug): 1.890 Kilo.
Bildnachweise
- Auto 360
- Haas Akademie
- Rameder
Liebes Rameder-Team
Wäre es möglich eine Infoliste der zul. Anhängelasten und evtl. Auflastungen für die im Markt befindlichen Fahrzeuge zu erstellen und diese auf Ihrer Homepage zugänglich zu machen ???
Uns werden immer wieder diese Fragen gestellt und eine wirklich zuverlässige Quelle(insbesondere zu den möglichen Auflastungen) ist uns noch nicht bekannt.
MfG
Hund Automobile GmbH
Achtung! Da ist ein Fehler in Ihrem Bericht.
Für Klasse B gilt: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Die bei Ihnen genannten 4.250 kg benötigen Führerschein Klasse B96
Hallo Frau Louven-Boll,
danke für den Hinweis, wir werden das ergänzen!
Herzliche Grüße