Der Autofahrer und sein Dokument: Karte statt Lappen
Etwa 43 Millionen deutsche Autofahrer müssen in den nächsten elf Jahren, also bis 2033, ihren Führerschein erneuern lassen. Grundlage für diese gigantische Aktion ist eine neue EU-Richtlinie, die fälschungssichere und einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat vorschreibt. Betroffen sind rund und 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 in der BRD oder der DDR ausgestellt wurden – und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Beeilen muss sich, wer zwischen 1953 und 1959 geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt: Der alte »Lappen« muss bereits bis 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Beim 1961 geborenen Autor sähe die Umtauschpflicht so aus: Hätte er noch einen echten Lappen, müsste dieser bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht werden, da er aber bereits einen 2001 ausgestelltes Kartendokument mitführt, muss dieser erst 2026 erneuert werden. Wann Ihr Führerschein fällig ist, erfahren Sie auf der Seite des Verkehrsministeriums. Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss und die Frist versäumt, müsste eigentlich eine Strafe von zehn Euro bezahlen. Allerdings hat das Ministerium die Geldbuße wegen der Coronalage bis zum 19. Juli ausgesetzt. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro plus der Betrag für das biometrische Bild. Übrigens: Das neue Dokument gilt 15 Jahre lang, und wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, muss seinen Lappen erst 2033 umtauschen.
CO₂-Preis steigt – und damit auch die Kraftstoffkosten?
Der Preis, den Unternehmen für eine verursachte Tonne CO₂ zahlen, steigt jetzt von bisher 25 auf 30 Euro je Tonne Kohlendioxid. Es ist davon auszugehen, dass die Mineralkonzerne diesen Aufschlag direkt an die Verbraucher weitergeben werden: Der Automobilclub Europa ACE rechnet mit einem Aufschlag von 1,6 Cent beim Liter Diesel und 1,4 Cent bei Benzin. Geplant ist auch, dass der Dieselsteuersatz (47,396 Cent pro Liter), an den für Benzin (65,806 Cent pro Liter) angeglichen wird. Diesel würde also mehr als 18 Cent teurer werden. Allerdings hat Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) angekündigt, die „höhere Energiesteuer durch geringere KFZ-Steuern“ auszugleichen. Übrigens: E-Auto-Besitzer können ihrerseits vom Zertifikatehandel der Mineralölkonzerne profitieren. Wie das geht und warum es dazu Vermittler wie Fairenergy braucht, erklären wir demnächst im Rameder Magazin.
Mundschutz im Verbandskasten
Aufrüstung für den Verbandskasten im Auto: Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass der Erste-Hilfe-Kasten (DIN-Norm 13164) künftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten soll. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Aus Berlin hört man, dass dies bis spätestens Ende des Jahres 2022 der Fall sein soll. Bis dahin wird auch geklärt, wieviel Bußgeld der Staat verlangt, wenn der Verbandskasten nicht den Bestimmungen entspricht. Aktuell werden fünf Euro fällig, wenn Gegenstände fehlen. Was der Verbandskasten derzeit enthalten muss, verrät der ADAC auf dieser Seite.
Zusätzliche Sicherheit für Käufer von Gebrauchtwagen
Zum 1. Januar 2022 wurde das deutsche Kaufrecht reformiert – und davon profitiert besonders der eines Gebrauchtwagen. Für ihn ist der Handel nun sicherer: So wurde die Beweislastumkehrfrist etwa auf nun ein Jahr verlängert. In der Praxis bedeutet das, dass der Händler nun ein Jahr lang für Mängel aufkommen muss. Diese Frist betrug bisher ein halbes Jahr und hat sich nun also verdoppelt.
Assistenzsysteme werden Pflicht
Neue Automodelle müssen ab dem 6. Juli 2022 ab Werk und EU-weit mit mindestens neun Assistenzsystemen ausgestattet sein. Diese Systeme umfasst einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der dem Fahrer das Überschreiten der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit anzeigt und ihn warnt. Vorgeschrieben sind darüber hinaus ein Notbrems- und ein Notfall-Spurhalteassistent. Pflicht werden auch Systeme, die bei nicht angeschnallten Insassen warnen, der Müdigkeitswarner, der Rückfahrassistent, die adaptive Signallichtfunktion, die bei einer Notbremsung automatisch Hinterherfahrende warnt – und eine Standardschnittstelle, die die Polizei an eine Alkohol-Wegfahrsperre koppeln kann. Für LKWs und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist nun ein Abbiegeassistent vorgeschrieben.
Bildnachweise
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Heute ist doch der 21.2. und nicht der 1.April,oder irre ich mich?
Wer solche Assistenten braucht sollte seinen Führerschein gegen eine Dauerkarte des ÖPNV eintauschen.Das schont die Nerven aller normalen Verkehrsteilnehmer und entlastet die Umwelt.
Außerdem sollten der jeweilige Fahrlehrer und Prüfer auf berufliche Eignung untersucht werden.
Hallo Herr Stubenrauch,
unser Artikel wurde weder am 1. April noch am 21.2. geschrieben und veröffentlicht – sondern zum Jahreswechsel. Ob man diese Assistenzsysteme braucht oder nicht, haben wir darin erörtert. Das kann man aber auch verschieden betrachten. Wir möchten nur darauf hinweisen, dass speziell Ihr Argument immer bei neuen Systemen gebracht wurde – beim Sicherheitsgurt, beim Airbag, bei ABS… Uns ging es aber nur darum, die neuen Regeln vorzustellen. Wieso auch Fahrlehrer und Prüfer bei Ihnen da schlecht wegkommen, fragt sich allerdings. Diese müssen – das nur am Rande – sowieso bei gravierenden Neuerungen geschult werden. Verbleiben wir so: Wenn Unfallrisiko (etwa bei den neuen Warnsystemen im LKW, der speziell Kinder an Kreuzungen schützt) gemindert wird, ist neue stets Technik sinnvoll.
Herzliche Grüße
Manfred Prescher