Regeln und Zahlen für die Fahrt mit dem Anhänger
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Anhängelast: Wie viel Gewicht darf man eigentlich anhängen?
„Anhängelast“ ist ein seltsames Wort, aber es beschreibt doch ganz gut, was damit gemeint ist: Der Begriff steht für die tatsächliche Masse eines Anhängers, also für das Gewicht, das das Auto hinter sich herzieht. Manche Leute bezeichnen die Anhängelast auch als Zuglast. Auf jeden Fall ist die Anhängelast als die tatsächliche Masse eines Anhängers definiert. Wie viel Gewicht dann am Haken hängen darf, regelt die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in §42: „Bei Personenkraftwagen … darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 Kilogramm betragen.“ Wie hoch die Anhängelast des jeweiligen PKWs ist, steht im Fahrzeugschein unter O.1 (gebremste Anhängelast) und O.2 (ungebremste Anhängelast). Große SUV oder Geländewagen wie etwa der Land Rover Defender G-Klasse kommen tatsächlich auf 3.500 Kilogramm, die neue Mercedes X-Klasse liegt bei 3.250 Kilo, ein BMW 520i auf 2.000 Kilo – die Angaben gelten für Anhänger mit eigener Bremse.

Was sind eigentlich Achslast und Stützlast?
Was steht denn nun hinter den Begriffen „Achslast“ und „Stützlast“ von denen der Gesetzgeber spricht? Die Stützlast bezeichnet das Gewicht, mit dem die Deichsel des Anhängers auf den Kugelkopf der Kupplung drückt. In §43 Abs. 3 StVZO ist geregelt, dass die Stützlast mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen muss. Mehr als 25 Kilogramm müssen es aber nicht sein. Die Regelung gilt für einachsige und zweiachsige Anhänger mit einem Achsenabstand von weniger als einem Meter. Die Berechnungsformel für die minimale Stützlast ist einfach: Tatsächliches Gewicht des Anhängers x 0,04. Die Achslast wiederum bezeichnet das Gewicht, das auf jeder Achse eines Fahrzeuges lastet.

Ist der Anhänger zu schwer, wird es teuer und riskant
Der §22 StVO legt fest, was bei einer Überladung passiert, wenn man erwischt wird. Schließlich sorgt zu viel Gewicht auch dafür, dass die Fahrsicherheit des Gespanns abnimmt. Beträgt die Überladung mehr als 5%, dann werden 10 Euro fällig, bei über 20% sind es beispielsweise 95 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei. Eine Überladung liegt vor, wenn Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht, Achs- oder Stützlast überschritten werden. Der Gesetzgeber bestraft übrigens auch mangelhafte Sicherung und – natürlich – Geschwindigkeitsüberschreitungen. Generell darf man mit Gespann 80 km/h schnell fahren – außer der Anhänger ist für Tempo 100 km/ zugelassen, und die Reifen sind für 120 km/h ausgelegt. Benötigt wird dann die Tempo-100-Plakette.

Die wichtigsten Fragen, die man sich vor dem Beladen des Anhängers stellen sollte
Fragen über Fragen: Besitzt der Anhänger eine eigene Bremse? Schließlich darf der PKW bei gebremsten Anhängern deutlich mehr Gewicht ziehen. So sind es etwa einem VW Golf 1.4 TGI BlueMotion sind es ungebremst 650 Kilo, gebremst 1.400 Kilogramm, bei einem Ford Mondeo mit Zweiliterturbodiesel sind es 2.200 Kilo (gebremst) und 750 Kilo (ungebremst). Wie viel Gewicht kann der Anhänger aufnehmen, ohne seine zulässige Gesamtmasse zu überschreiten? Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das maximale Gewicht, das Fahrzeug und Ladung zusammen auf die Waage bringen dürfen. Im Alltag entscheidet aber nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse. Man kann deshalb auch Anhänger ziehen, deren zulässige Gesamtmasse höher als die zulässige Anhängelast des PKWs ist. Dann darf man aber natürlich weniger als die maximal erlaubte Zuladung transportieren.
Bildnachweis
- Rameder
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