PKW-Anhänger: Grundlegendes zu Steuer und Versicherung
Sobald ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen und somit angemeldet wird, ist es normalerweise auch steuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für motorbetriebene Kraftfahrzeuge, sondern auch für PKW-Anhänger. Der Anhänger benötigt auch ein eigenes Nummernschild – Wiederholungskennzeichen sind nicht zulässig – und natürlich ist auch die regelmäßige TÜV-Kontrolle Pflicht.

Steuerbefreiung ist oft möglich
Für die Steuer ist wie beim Zugfahrzeug auch der Zoll zuständig. Die gute Nachricht für viele Freizeitnutzer: Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke können vom Start weg von der Steuer befreit werden. Um das begehrte Kennzeichen mit grüner Schrift zu beantragen, genügt eine Angabe des Verwendungszwecks. Beispiele für diesen Typ sind Anhänger für den Transport von Pferden, Booten oder Segelflugzeugen. Eine weitere Ausnahme von der Steuerpflicht gilt für Anhänger, die in der Land- und Forstwirtschaft oder zum Milchtransport eingesetzt werden. „Allerdings muss in diesen Fällen ein gut begründeter Antrag beim Hauptzollamt im jeweiligen Kreis gestellt werden“, erläutert Jens Waldmann. Der Marketingleiter im Hause Rameder ergänzt:„Wer einen steuerbefreiten Anhänger zieht, sollte sich aber bewusst sein, dass er ohne Ausnahme nur zum vorgesehenen Einsatzzweck gebraucht werden darf. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.“


Standardzulassung und Steuerlast
Flexibler ist man auf jeden Fall mit einer Standardzulassung und dem Kennzeichen mit schwarzer Schrift. Zudem ist die Steuerlast moderat. Aber wie wird die Steuer berechnet? Natürlich kann für deren Berechnung bei einem Anhänger weder der Hubraum noch der Schadstoffausstoß herangezogen werden. „Maßgebliche Größe ist das zulässige Gesamtgewicht, wobei je angefangene 200 Kilogramm 7,46 Euro pro Jahr anfallen“, erklärt Rameder-Experte Jens Waldmann. Bei einem typischen Transportanhänger mit maximal 750 Kilogramm sind dies nach dem obligatorischen Aufrunden 29,84 Euro. Da selbst große SUV maximal 3.500 Kilogramm ziehen dürfen, ist das Maximum bei einer Steuerlast von 134,28 Euro erreicht. Offiziell wird zwar erst bei 373,24 Euro gedeckelt, doch das dürfte vor allem Eigentümer von größeren Nutzfahrzeugen interessieren, die mehr als 10.000 Kilo an den Haken nehmen möchten. Für sie gibt es zudem auch die Option, die Steuerpflicht komplett auf das Zugfahrzeug zu verlagern, wobei die Kfz-Steuer dann stets um den Maximalsatz für Anhänger ansteigt. Das lohnt sich natürlich nur, wenn mehrere Trailer im Wechsel gezogen werden sollen, die dann jeder für sich steuerfrei sind. Ein gerade für Wohnwagenbesitzer attraktives „Steuersparmodell“ ist das Saisonkennzeichen, das zudem die Versicherungsprämien niedrig hält.

Anhängerversicherung ist ein Muss
Wer glaubt, dass Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert sind, der irrt. Seit dem Jahr 2002 ist hier fast ausnahmslos eine spezielle Haftpflicht-Police notwendig. Wie beim Auto üblich, stehen optional Teil- oder Vollkasko zur Verfügung. Die Spanne zwischen den drei Optionen schwankt typischerweise zwischen 20 Euro und 100 Euro, wobei gerade nach oben hin deutliche Abweichungen auftreten können. Die exakten Tarife richten sich bei der Haftpflicht nach der zulässigen Gesamtmasse und Art des Anhängers. Bei den Anteilen für Teil- oder Vollkasko kommt der Wert des Anhängers zum Tragen. „Ein guter Schutz ist gerade für Wohnwagenbesitzer empfehlenswert, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko für Einbruch oder Vandalismus besteht“, so Jens Waldmann. Er verweist darauf, dass die Zahl von Einbrüchen und Diebstählen steigt – so wurden laut Bundeskriminalamt im Jahr 2017 in Deutschland 195 komplette Wohnwagen geklaut. Da Camping-Anhänger zudem oft einen hohen, fünfstelligen Wert darstellen, ist ein Diebstahl besonders schmerzhaft. Bei der Wahl der Versicherung gilt es zu beachten, dass manche Anbieter Anhänger nur zusätzlich zu einem dort bereits gemeldeten Kfz versichern. Ein weiterer Tipp des Rameder-Experten: Gerade hochwertige Trailer unbedingt mit einem mechanischen Schloss aus dem Angebot von Kupplung.de für kleines Geld gegen unbefugtes Abkuppeln schützen.


Fazit: Weitere regelmäßige Kosten
Neben Steuer und Versicherung müssen Anhängerbesitzer mit einigen weiteren regelmäßigen Kosten rechnen: etwa für die Hauptuntersuchung. Modelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 0,75 Tonnen müssen nach der Erstzulassung nach drei Jahren das erste Mal zur Prüfung, danach alle zwei Jahre. Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen von Anfang an alle 24 Monate. Trailer oberhalb dieser Gewichtsgrenze müssen, typisch für den Nutzfahrzeugbereich, sogar jährlich zum Check. Ansonsten sollten noch Kosten für die gängigen Verschleißteile wie Reifen einkalkuliert werden. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung ist dabei besonders auf das Alter der Pneus zu achten, das dann höchstens sechs Jahre betragen darf. Ist eine Bremse verbaut, muss auch diese ab und zu gewartet werden. Hinzu kommen defekte Beleuchtungsteile oder von Wind und Wetter beschädigte Planen. Vieles davon findet sich als Ersatz im umfassenden Angebot von Rameder unter www.kupplung.de.

Bildnachweise
- Rameder
- Meinbezirk.at
- Zoll Presse
- WGV Versicherung
- Niedersachsen Online
- Dethleffs Presse
- Hymer Presse