Laternenparken – wenn das Auto draußen bleibt
Laternenparken kann ein Kunstwerk sein – wie etwa bei Martin Kippenbergers Klassiker „Capri bei Nacht“, dem Titelbild dieses Beitrags. Aber der Alltag sieht anders aus: Wer keinen Platz in der Tiefgarage oder gar ein eigenes festes Dach über dem Auto hat, muss das Fahrzeug Wind und Wetter aussetzen. Auch Randalierer, Betrunkene oder Diebe können sich an dem Auto zu schaffen machen – speziell, wenn es während einer längeren Abwesenheit draußen steht. Man kann aber tatsächlich ein paar vernünftige Vorkehrungen zum Schutz des fahrbaren Untersatzes treffen.
Rechtliche Bestimmungen und Sorgfaltspflicht
Grundsätzlich darf das Auto zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Raum parken, sagt der AvD. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Man sollte allerdings darauf achten, dass das Auto nicht im Halteverbot steht. Da so ein Verbot auch kurzfristig, etwa wegen Kanal- oder Bauarbeiten, wirksam werden kann, soll man regelmäßig nach dem KFZ schauen lassen, rät der AvD. Mindestens alle drei Tage sollte man nach dem Rechten sehen – oder bei länger Abwesenheit von einem Nachbarn oder Bekannten. Dem sollte man auch den Schlüssel für das Auto überlassen, denn temporäre Halteverbotsschilder werden in der Regel drei Tage im Voraus aufgestellt. Steht das Auto wirklich länger und wird in diesem Zeitraum die HU fällig, sollte man diese vorziehen.
Autoschutz ist auch bequemer – mit Sicherheit
Es ist nervig, wenn man früh ans Auto kommt, und die Scheiben sind vereist. Deshalb empfiehlt es sich, schon beim Einparken an den nächsten Tag zu denken – und die Scheiben mit Thermomatten abzudecken. Das erspart lästiges Kratzen. Steht das Fahrzeug länger, sollte man einige Vorkehrungen treffen: Es ist sinnvoll, das Auto vor dem Abstellen gründlich zu reinigen und zu polieren. Das schützt den Lack bei heftiger Witterung. Regenabläufe in Türen, in der Heckklappe oder in den Kotflügeln sollten von Laub befreit werden. Will man das Auto mit einer Plane gegen Dreck, Harz, Vogelkot oder Blätter schützen, muss man dafür sorgen, dass das Kennzeichen und die TÜV-Plakette sichtbar bleiben. Ratsam ist es auch, die Außenspiegel einzuklappen, die Batterie zu laden und den Reifendruck leicht zu erhöhen. Im Innenraum sollte alles möglichst trocken sein, das gilt speziell für die Fußmatten. Wo nasse Füße standen, breitet sich sonst leicht Schimmel aus.
Der optimale Parkplatz
Parkplätze direkt unter Bäumen oder an viel befahrenen Straßen sind nicht optimal. Im Winter kann zudem Splitt und Salz das Auto beschädigen. Bei Glatteis könnten andere Fahrzeuge ins parkende Auto rutschen. Es empfiehlt sich auch, einen möglichst gut beleuchteten Stellplatz zu suchen, denn Diebe sind lichtscheues Gesindel. Verfügt das Fahrzeug über eine Alarmanlage, sollte diese trotzdem aktiviert werden. Man sollte auf jeden Fall auch alle Wertgegenstände entfernen – falls möglich auch die Blende des Autoradios.
Was passiert, wenn was passiert? – Das sagt die Versicherungen
Wird das Auto beim Laternenparken beschädigt, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden – die ermittelt zunächst gegen Unbekannt. Kann ein Schädiger ermittelt werden, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Ansonsten wird der Schaden zum Fall für die Vollkaskoversicherung. Die zahlt auch bei mutwilligen Zerstörungen. Ob sich diese aber lohnt, hängt vom Alter und dem Wiederbeschaffungswert des Autos ab.
Bildnachweise
- Artnet/Martin Kippenberger
- Observer
- Fachvereinigung Fertiggaragen
- febi Blog
- CaridCom
- Plug Finder
- Adoneva