Stahlverbindungskabel sind vorgeschrieben, weil sie funktionieren
Bei Anhängern „mittlerer Gewichtsklasse“, also von 750 bis zu 3500 und Wohnwagen werden üblicherweise Auflaufbremsen verbaut. Für derartige Gespanne ist ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers Pflicht. Sollte sich der Anhänger bei der Fahrt doch einmal auskoppeln, wird – dank eines solchen Abreißseils – die Anhängerbremse ausgelöst und dieser somit schnellstmöglich zum Stillstand gebracht.
Falsche Befestigung ist gefährlich und kostet anderswo Geld
Eine sichere Befestigung des Seils am Fahrzeug ist also ein absolutes Muss und unter Umständen sogar lebensrettend. Es gibt allerdings kaum ein europäisches Land, welches die Anbringung eines solchen Abreißseils genau regelt, mit Ausnahme von den Niederlanden und der Schweiz. Bei beiden gilt übrigens die wohlbekannte Methode des „Umschlingens der Anhängerkupplung mit dem Abreißseil“ als Ordnungswidrigkeit. Im Falle einer Polizeikontrolle kann das hohe Bußgelder nach sich ziehen, denn das Risiko, dass die Schlaufe wie ein „Lasso über den Rinderkopf“ rutscht, sich also über den Kugelhals verabschiedet, ist schlichtweg zu groß.
Wie befestigt man das Stahlverbindungskabel am besten?
Der Rat der Experten ist einhellig: An der Anhängerkupplungstraverse befindet sich normalerweise eine Sicherungsöse oder Langlochbohrung, durch die der Federhaken des Abreißseils gesteckt wird. Dabei spielt es übrigens keine Rolle ob die Anhängerkupplung starr oder abnehmbar ist. Nach dem der Federhaken in die Öse gesteckt wurde, legt man die Schlaufe um den Kugelhals und klinkt den Haken am Seil ein. Auf diese Weise sind zwei feste Punkte gegeben, auf denen sich die Zugkraft im Notfall verteilen kann. Dies hat sich nach dem heutigen „Stand der Technik“ als die bestmögliche Variante erwiesen.
Ist die Bohrung zum Durchfädeln des Federhakens zu klein, darf der Haken nicht direkt in das Loch eingeklinkt werden. Sind die Ösen zum Durchfädeln von Seil und Haken zu eng, helfen dicke, am Kupplungsträger befestigte Schäkel. Durch diese lässt sich das Abreißseil dann problemlos führen. Allerdings muss der Schäkel eine Kraft von mindestens 7500 Newton aushalten.
Der Federhaken muss überdies als Schlinge ins Seil einhaken, denn nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken daher nur, wenn ein Abreißseil mit einem handelsüblichen Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Der Feuerwehrkarabiner muss eine Mindestlänge von 70 Millimetern aufweisen und nach DIN 5299 zertifiziert sein. Dann hält er die Belastung im Ernstfall auch aus.
Was tun, wenn Öse oder Bohrung fehlen?
In einigen Fällen befindet sich an der Anhängerkupplungstraverse keine Sicherungsöse oder Langlochbohrung.
Was nun? Es gibt sogenannte Sicherungsschellen, die am starren oder abnehmbaren Kugelhals angeschraubt werden. Diese bieten im Vergleich zur gebräuchlichen Schlaufe um den Kugelhals einen deutlich mehr Sicherheit. Denn das Seil kann nach dem Einfädeln nicht mehr über den Kugelkopf rutschen. Diese Variante ist übrigens in den Niederlanden und der Schweiz ebenfalls zulässig.
Sicherungsöse, Federhaken und Abreißseil
Ein Tipp für die Reisevorbereitung
Damit Sie Ihre Fahrt sorglos und entspannt angehen können, empfehlen wir generell vor einer Auslandsreise mit dem Anhänger die vor Ort geltenden Vorschriften zur Anhängersicherung zu erfragen.
Hallo,
jedes Abreißseil hat ja eine Sollbruchstelle (Ring am Abreißseil)…
Wieviel N oder kg hält dieser Ring aus?
…wann öffnet/biegt er sich auf, um den Anhänger (nach auslösen der Feststellbremse) vom Zugwagen zu trennen?
Der fehlende Ring ist bei mir vom TÜV Prüfer bemängelt worden…ein entsprechender Karabinerhaken (passende BRUCH-last) sollte doch auch reichen? …ich finde aber hierzu keine Daten…der Prüfer wusste die auch nicht.
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können…
Danke im Voraus,
Gruß Jürgen Mai
Hallo Jürgen Mai, vielleicht hilft ihnen diese Passage des Textes weiter:
„Der Feuerwehrkarabiner muss eine Mindestlänge von 70 Millimetern aufweisen und nach DIN 5299 zertifiziert sein. Dann hält er die Belastung im Ernstfall auch aus.“
Wo genau ist in einer amtlichen (für Deutschland gültigen) Quelle irgend etwas zur Bruchlast der Komponenten des Abreisseils ausgesagt?
Bisher habe ich dazu lediglich Informationen von Firmen und Automobilklubs gesehen und die ECE 55 sagt über diese Details m.E. auch nichts aus.
Hallo,
kann mir jemand sagen es sich mit der Öse an der Kupplung verhält wenn es sich um ein abnehmbar oder abklappbare Kupplung hadelt.
Muss die Lse dabb direkt am Fahrzeug befestigt sein?
Oder reicht da auch die Öse am Kupplundshals?
Speziell in der Schweiz ist es ja glaub etwas anders
Hallo Michael, wenn an der Anhängerkupplung eine Öse für das Abreissseil vorhanden ist, dann sollte diese auch verwendet werden. Ist dies nicht der Fall, so muss das Abreissseil um die Traverse gelegt und befestigt werden.
Was nicht gemacht werden darf: Das Sicherungsseil einfach um den abnehmbaren Kugelhals legen.
Mein Auto ist 26 Jahre jung und hat eine abnehmbare Ahk
Darf ich einfach meinen Kugelkopf bzw. Meinen zugholm anbohren um so eine Befestigung herzustellen erlischt dann nicht die abe des kupplungsherstellers??
Hallo Markus, bedauerlicherweise ist ihre Anfrage in unserem SPAM-Ordner gelandet und erst heute zum Vorschein gekommen. Ihre Frage soll jedoch, auch nach beinahe einem Jahr, nicht unbeantwortet bleiben.
Grundsätzlich dürfen Sie keine baulichen Veränderungen an der Anhängerkupplung vornehmen, denn es ist so wie Sie es beschrieben haben – die Betriebserlaubnis erlischt. Sie können jedoch das Abreißseil um die Traverse legen und fest mit dem Anhänger verbinden.
Eine Frage, ich habe eine abnehmbare AK und keinen Haken. Kann ich einen Shäkel um das Aufnahmerohr- 50mm- montieren und zusätzlich noch einen Karabinerhahen dazu machen?
Danke!
Hallo Sarter Siegfried, das sollte funktionieren. Es ist auf alle Fälle wichtig, das das Abreißseil des Anhängers NICHT um die Kupplungskugel gelegt wird sondern mit der Traverse verbunden sein muß.
Guten Abend,
ich habe im Baumarkt Karabinerhaken gekauft mit einer Belastungsgrenze von 230 KG. Der Hersteller verneint die Zertifizierung nach DIN 5299. Im Infoblatt des ADAC steht nirgends etwas von der Pflicht DIN 5299 zertifizierte haken zu benutzen. Was nun ?
VG
Thomas Mirbach
Hallo Thomas Mirbach, es wir lediglich empfohlen einen Karabiner nach DIN 5299 zu verwenden. Gehen Sie jedoch auf Nummer sicher. Die Karabinerhaken gibt es online und auch eigentlich in jedem Baumarkt zu kaufen (https://www.bauhaus.info/suche/produkte?text=feuerwehrkarabiner).
Ein unendliches Thema – wenn ich eine Betriebsbremse betätige – hierzu zählt auch das “ Auslösen “ durch ein Bremsseil – ist ein dies dem hinterherfahrenden Fahrzeug durch Lichtsignal ( Bremslicht ) anzuzeigen !
Prima Sache – eine ganze Kolonne – dem vor mir fahrendem reisst die Kupplung und plötzlich steht vor mir ein 8 m länger Wohnwagen ohne ( Brems) licht .
Ich betrachte die im Notfall ausgelöste Bremsung nicht als Betätigung der Betriebsbremse, sondern als Betätigung der Feststellbremse, und für die braucht’s kein Bremslicht.
Logisch oder ???
Feuerwehrkarabiner DIN 5299 Grösse 70 x 7, Tragkraft 180 Kg
(ca. 1800 N) darf direkt mit dem Abreissseil eingehängt werden. Shäkel muss mind.7500 N haben und darf auch dann nur durchgeschlauft werden, damit 7500 N Regel erfüllt ist.
Tragkraft 180Kg, die Bruchlast liegt weit höher
Helmut – das Ganze ist in der Tat weniger kritisch als es erst scheint.
Die 180kg / 180daN sind eine TRAGFÄHIGKEITSANGABE… d.h. daran darf man Sachen / Personen bis 180kg gesamt z.B. HOCHHEBEN!
Und ALLE Teile, die mit Hebevorgängen zu tun haben, haben schon rein rechtlich GRUNDSÄTZLICH eine mind. 4-fache Sicherheit ggü. Bruch.
Nutzt man die gleichen Teile z.B. zur Ladungssicherung o.ä. – worunter auch die Verwendung als Teil des Abreißseils fällt – darf der mit auch „nur“ der 2-fachen Sicherheit eingesetzt werden – sind schon 360daN. Bruchlast also MINDESTENS 720daN/kg.
Damit sich diese kleine Stahlöse am Abreißseil aufzieht, brauchts sehr viel weniger Kraft. Das passt schon!