Mit dem Handy am Steuer
Es ist praktisch überall verboten, während der Fahrt – ohne Freisprecheinrichtung – mit dem Handy zu telefonieren. Unterschiedlich sind die Geldbußen, die dann fällig werden. Einige Beispiele: In Frankreich werden 135 Euro fällig, in den Niederlanden 230. Dänemark verlangt 200 Euro, in Spanien wird man mit mindestens 200 Euro zur Kasse gebeten, In Österreich kostet dieses Vergehen mindestens 50 Euro, in Italien 100 Euro oder mehr und in der Schweiz sind es umgerechnet 85 Euro.
Alkohol besser lassen
Uneinheitlich sind auch die Strafen bei Alkohol am Steuer. Es gilt allerdings in den meisten Ländern die 0,5-Promille-Grenze. In Spanien werden beispielsweise im Bereich von 0,5 bis 1,2 Promille zwischen 301 und 600 Euro verlangt. Über dieser Grenze werden, abhängig vom Einkommen, bis zu 72.000 Euro fällig. In Großbritannien werden ab 0,5 Promille – abhängig vom Alkoholpegel – bis zu 6.000 Euro berechnet. In der Schweiz werden bei mehr als 0,8 Promille 10 Tagessätze und bei über 1,2 Promille 20 Tagessätze verlangt. Diese Tagessätze sind abhängig vom Einkommen. Betrunken Autofahren kann bei den Eidgenossen also richtig teuer werden. Ähnlich geht man in Dänemark vor. Mit einem wirklich niedrigen Strafmaß kommt man bei diesem Delikt aus gutem Grund nirgends davon. In den meisten Ländern ist bei einem solchen Vergehen auch mit einem Fahrverbot zu rechnen, die Bandbreite an Strafen reicht bis hin zum Gefängnisaufenthalt. In Italien kann auch noch das Fahrzeug einbehalten werden. Wird man in Dänemark mit mehr als 2,0 Promille im Blut erwischt, wird das Auto zwangsversteigert. In Luxemburg behält man „nur“ den Führerschein.
Meldegebühr in Österreich
Wenn es in Österreich zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto kommt, muss derjenige zahlen, der die Polizei einschaltet. Es wird vom Fahrer eine Unfallmeldegebühr von 36 Euro fällig – und das auch dann, wenn die Beteiligten die Sache selber hätten regeln können.
Kroatien und die Cops
In Kroatien muss bei jedem Unfall die Polizei gerufen werden. Tut man das nicht, wird es als Straftat geahndet.
Fahrverbot bei zu schnellem Fahren in Frankreich
Wer in Frankreich zu schnell fährt, muss mit einem unmittelbaren Fahrverbot rechnen. Das ist durchaus ärgerlich, denn dann kann/muss der Beifahrer das Steuer übernehmen.
„Unbedingt bei Gelb halten“, sagt der Slowene
Wichtig ist, dass man in Slowenien an gelben Ampeln hält, sonst ist ein Bußgeld fällig. Bußgelder müssen in diesem Land sofort bar oder per EC-Karte beglichen werden. Sonst wird bei Ausländern gerne mal der Ausweis beschlagnahmt oder der Fahrer in Gewahrsam genommen.
Die „schusseligen“ Ungarn
In Ungarn wird die Autobahnmaut über das KFZ-Kennzeichen erfasst, dabei kommt es aber immer wieder zu Zahlendrehern. Die werden dann unter Umständen ziemlich teuer, deshalb muss man den Kontrollbeleg vor dem Unterschreiben gründlich überprüfen.
Feuerlöscher in Polen
In Polen ist es Pflicht, einen Feuerlöscher mit sich zu führen. Dieses Gesetz gilt aber nur für Fahrzeuge, die in Polen zugelassen sind. Allerdings ist es ohnehin ratsam, einen Löscher mitzuführen. Im Zweifelsfalle kann er Leben retten, denn besonders in weniger dicht besiedelten Gebieten – nicht nur beim östlichen Nachbarn – kann es dauern, bis die Feuerwehr kommt.
Abreissseil in der Schweiz
Die Schweizer haben eine besondere Vorschrift zur Anbringung des Abreisseiles für die Sicherung von Anhängern bzw. Caravan. Hier darf das Abreissseil nicht einfach um die Anhängerkupplung geworfen werden, sondern muss mit dem Fahrzeug gekoppelt oder mit einer speziellen Sicherungsschelle verbunden sein. Wir wissen von einem Fall eines deutschen Urlaubers, der böse überrascht wurde. Mehr zum Thema Abreisseil hier…
Fazit:
In einigen Ländern erwarten den Autoreisenden auch skurrile Gesetze. So darf in Russland das Fahrzeug nicht zu dreckig sein, sonst wird ein Bußgeld fällig. Wie viel Schmutz erlaubt ist, steht allerdings nirgends. Beim nördlichen Nachbarn Dänemark muss man sich vergewissern, dass niemand unter dem Auto liegt. Sonst darf der Motor nicht gestartet werden. Ach, und in Deutschland darf man nackt am Steuer sitzen und fahren. Ohne Kleidung auszusteigen kostet allerdings 40 Euro. Egal, welches Gesetz man wo übertritt, eines ist sicher: Unwissenheit schützt nirgends vor Strafe.
zum Fahren in Frankreich. Ich bin über Saarbrücken in die Nähe von Barcelona gefahren und zurück über Mulhouse zurück nach Deutschland. im Rahmen der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit wird sehr zügig in jeder Lage beschleunigt und selbst im Bereich der Höchstgeschwindigkeit ( 135kmh ) mit relativ geringen Abstand gefahren. Ich dachte um auf der sicheren Seite zu sein fährst du nicht schneller als 140 bis max. 145kmh, eingedenk der Toleranz wie in Deutschland, 3Tage vor Weihnachten ( nach 3Mon.) bekam ich Post aus Frankreich: Sie sind 2x weniger als 10km/h schneller gefahren als erlaubt, 1x 93 bei 90 und 1x 94 bei 90kmh machte jeweils 45,00Euro. Sehr kleinlich!!!
Tatsächlich werden manche Regelungen speziell in Frankreich sehr kleinlich angewendet. Auch über unsere Bußgelder beschweren sich ausländische Autofahrer immer wieder, aber 3 bzw. 4 Kilometer über der vorgeschriebenen 90 km/h-Grenze so zu bestrafen, ist kleinlich. Darum gilt unser Tipp: Sich im Ausland exakt an die Regeln zu halten, erspart wirklich Ärger.
Wir haben zwar immer noch in einem Auto die längst abgelaufenen Alco-Tests drin, von Eingeborenen wurde uns aber gesagt, dass diese Regelung in Frankreich nicht mehr gültig wäre.
Dafür soll es aktuell z.B. Pflicht sein, vor dem Einfahren in einen Kreisverkehr den linken Blinker zu setzen – bis man vor dem Ausfahren den rechten setzt. Ausnahme: man nimmt nach dem Einfahren gleich wieder die nächste Ausfahrt aus dem Kreisel.
Tatsächlich hat der Leser Marcus recht – die Verpflichtung, einen Alco-Tester mitzuführen, wurde in Frankreich wieder abgeschafft. Sie führte, wenn man der französischen Zeitschrift AUTO PLUS glauben möchte, zu erheblichen rechtlichen Problemen. Das lag, so das Magazin daran, dass die privaten Tester nicht „geeicht“ sind und damit das Ergebnis im Zweifelsfall angefochten werden kann. Man wird also in Frankreich, wie überall sonst auch in Europa, von der Polizei angehalten und zum „Blasen“ gebeten. In Frankreich sind diese Stichproben speziell in den Ballungsräumen und rund um Festtage wie den 14. Juli sehr häufig.