Der Reifenratgeber fasst die wichtigsten Fragen zusammen
1. Winterreifenpflicht – ja oder nein?
Man nennt es situative Winterreifenpflicht: Vorgeschrieben sind Reifen, die eine M+S-Kennzeichnung (Schnee und Matsch) aufweisen. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung unter Paragraph 2, Absatz 3a geregelt. Reifen, auf denen zusätzlich ein Bergpiktogramm nebst Schneeflocke zu finden ist, sind besonders für den Einsatz auf Schnee und Eis geeignet. Für das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen werden ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig. Bei Verkehrsbehinderungen oder Unfällen schlagen die Gesetzeshüter dementsprechend härter zu. Denn das Auto muss den Witterungsverhältnissen angemessen bereift sein.
2. Sind Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?
Allwetter- oder Ganzjahresreifen verfügen über die M+S-Kennzeichnung und vereinen sowohl die Eigenschaften eines Sommer- als auch eines Winterreifens. Sie dürfen bei allen Wettersituationen gefahren werden, also auch auf winterlichen Straßen. Aber: Sie sind nur ein Kompromiss. Auf Eis und Schnee sind sie dem Winterreifen deutlich in puncto Handling, Bremsen und Traktion unterlegen. Besonders in den schneereichen Gebieten der Alpen oder der Mittelgebirge ist daher nur der Winterreifen sinnvoll.
3. Von O bis O – gilt das noch?
Das hat der Autofahrer intus: Die Reifen werden zu Ostern und im Oktober gewechselt. Diese Faustregel ist im Großen und Ganzen sinnvoll, denn es kann bereits im Oktober schneien. Mit Ostern ist das aber so eine Sache: Ostersonntag ist nämlich immer am Sonntag, der dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang folgt. Ostern kann daher im März oder April sein – und im April schneit es häufig noch. Man sollte spätestens Ende April und frühestens im Oktober umgerüstet haben.
4. Ist es wahr, dass Sommerreifen unter 7 Grad Celsius schlechter haften?
Dass Sommerreifen unter 7 Grad einen schlechteren Grip als Winterreifen aufweisen, ist heutzutage nur bedingt richtig. Moderne Sommerreifen können auf Nässe und bei trockenen Bedingungen gegenüber Winterpneus auch noch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile in puncto Traktion und Bremsverhalten aufweisen. Das liegt an den neuen Reifenmischungen, den breiteren Reifen, die im Einsatz sind – und an den verbesserten Laufprofilen. Man sollte aber auf sein Auto hören: Moderne Fahrzeuge warnen, wenn die Temperatur niedriger als 3 bzw. 4 Grad plus ist. Dann sollte man noch umsichtiger fahren.
5. Wann muss man neue Reifen kaufen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Doch sicher sind Reifen erst mit 4 Millimetern Profiltiefe. Die Reifenindustrie rät sogar zu 5 Millimetern, was ganz sicher nicht schaden kann. Denn: Je weniger Profil ein Reifen hat, desto schlechter sind seine Bremswerte besonders auf nasser Fahrbahn, und auch die Traktion lässt deutlich nach. Besonders im Winter empfehlen sich Reifen mit möglichst viel Profil. In Österreich und der Schweiz gelten Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter Profiltiefe übrigens als Sommerreifen.
6. Wie alt dürfen Reifen eigentlich sein, wenn das Profil passt?
Die letzten 4 Ziffern der DOT-Kennzeichnung (DOT ist die Abkürzung der US-Verkehrsbehörde Department of Transportation) auf dem Pneu verraten, wann – also in welchem Jahr und Monat – der Reifen produziert wurde. Die Zahl 2616 steht zum Beispiel für die 26. Kalenderwoche 2016. Aber: Ein Verfallsdatum für Reifen gibt es nicht. Nur bei Anhängern soll der Reifen nicht älter als sechs Jahre sein, sonst darf man statt 100 nur noch 80 km/h fahren Ob ein Reifen nach sechs oder acht Jahren noch ausreichende Hafteigenschaften aufweist, hängt von der Reifenmischung, der UV-Strahlung und Hitze, denen er ausgesetzt ist, von der Lagerung und vom Alterungsprozess des Gummis ab. Mit dem Alter härten Reifen zunehmend aus, die Weichmacher gehen verloren, das heißt, das Material wird porös und rissig. Man sollte daher aus Sicherheitsgründen eher nicht zu sehr alten Reifen greifen.
7. Welche Reifengröße darf man fahren?
Im Gegensatz zum Sommerreifen, der immer mindestens für die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen sein muss, darf der Winterreifen einen geringeren Geschwindigkeitsindex aufweisen. Erkennbar ist dieser Index an einem einzelnen Buchstaben auf dem Reifen. S steht zum Beispiel für eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, H für 210 km/h und V für 240 km/h. Die Reifendimension ist so angegeben: 185/65 R16 91T. Die 185 steht für die Reifenbreite in Millimetern, die Zahl 65 für das prozentuale Verhältnis von Reifenhöhe zu Reifenbreite, die 16 gibt den Felgendurchmesser in Zoll an und die 91T die Traglast des Reifens. 91T stehen für 615 Kilogramm pro Rad. Ein Tipp von Rameder: Wer sich genau darüber informieren will, was die Zeichen, Zahlen und Buchstaben auf den Reifen bedeuten, bekommt hier die Fakten erklär: https://www.kupplung.de/reifen/