Transport auf dem Dach – Regeln für Dachgepäckträger In §22 der StVO regelt der Gesetzgeber, was man auf dem Dach per Dachgepäckträger mitnehmen darf: Die maximale Breite darf nicht mehr als 2,55 Meter betragen, die Gesamthöhe von Fahrzeug und „Dachaufbau“ darf 4 Meter nicht überschreiten. Nach vorne darf die Ladung bis zu einer Gesamthöhe von…