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Meldung vom 18.05.2020 um 11:03 Uhr

Rameder erklärt: So sichert man Anhänger korrekt vor dem Wegrollen

Auf der schiefen Bahn gibt’s Keile!
Wer seinen Anhänger gerade nicht braucht, lässt ihn oft einfach so am Straßenrand stehen. Das mag auf schnurgerader Fahrbahn ja noch angehen, doch auf der schiefen Bahn schaut das schon anders aus. Rameder aus Thüringen kennt sich mit den Vorschriften und Gegebenheiten bestens aus. Schließlich ist das Unternehmen nicht nur Europas größter Anbieter von Anhängerkupplungen, sondern residiert auch im Bundesland mit Deutschlands steilster Straße. Da scheint es nur folgerichtig, dass der Gesetzgeber bei vielen Anhängertypen das Mitführen von Unterlegkeilen vorschreibt (§ 41 Absatz 14 StVZO).

Stolze 25,3 % Gefälle weist die Oberweißbacher Straße im thüringischen Deesbach auf. Einen Anhänger hier ungesichert oder nur mit Feststellbremse stehen lassen? Keine gute Idee! International kann es Anhängerbesitzer sogar noch härter treffen: Seit 2019 ist eine Straße in Wales mit 37,45 % Gefälle Weltrekordhalter. Doch es braucht gar keine solchen Extreme, damit sich ein Anhänger selbständig macht, eine dezente Neigung der Fahrbahn genügt. Gerade bei rutschiger Straße, etwa durch Regen oder Frost, und voller Beladung gerät ein solcher schnell in die Selbständigkeit. Die Folgen können gravierend sein und sich in schlimmen Sach- oder gar Personenschäden manifestieren. Der Gesetzgeber droht deshalb in § 41 Absatz 14 der StVZO Keile an! Je nach Anhängertyp müssen ein oder zwei der Hemmschuhe mitgeführt und angewendet werden, um ein Wegrollen zu verhindern. Sinn macht das Ganze übrigens nicht nur in steiler Umgebung, sondern auch dann, wenn es beim Be- oder Entladen ruckelig wird: zum Beispiel beim Einsatz eines Gabelstaplers.

Doch wie sehen die Vorschriften in Deutschland konkret aus? Zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg benötigen einen Unterlegkeil. Handelt es sich dabei um Sattelanhänger oder Starrdeichselanhänger benötigt man sogar zwei. Rameder empfiehlt davon unabhängig stets das Mitführen von Unterlegkeilen. Diese sollten, so schreibt es die StVZO vor, leicht zugänglich am jeweiligen Fahrzeug befestigt sein. Für die Befestigung dürfen keine Haken oder Ketten verwendet werden, sondern nur spezielle Halterungen, die ein Verlieren oder Klappern ausschließen. Zudem sollten sie in Ausführung und Bauart so beschaffen sein, dass sie zu Gewicht und Ausführung des Anhängers passen. Sind diese Voraussetzungen gegeben und werden die Hemmschuhe konsequent vom Fahrzeugführer angewandt, kann man sich getrost auf die schiefe Bahn wagen.

Pressemitteilung downloaden (26.3 MB)


Pressekontakt

Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH
Christiane Rudyk
Frankfurter Ring 95
80807 München • Deutschland

Telefon +49 (0) 89 358 920 127
c.rudyk@rameder.de