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Meldung vom 01.10.2019 um 11:03 Uhr

Rameder erklärt das Abschleppen an der Anhängerkupplung

Diese geniale Lösung ist „voll Panne“
So schnell kann es gehen: Die Technik versagt, etwas leckt, kurzum nichts funktioniert mehr und das Fahrzeug streikt. Neben professionellen Pannendiensten können Autofahrer oftmals gut auf private Hilfe beim Abschleppen zurückgreifen. Besonders gut eignen sich Zugfahrzeuge mit einer Anhängerkupplung – denn die ist eine geniale Alternative zur oft fummelig zu befestigenden Abschleppöse. Rameder, Europas größter Anbieter von Anhängerkupplungen, erläutert, was man hierbei und beim Abschleppen generell beachten muss. Eine Kurzübersicht findet sich im Blog des Unternehmens auf www.kupplung.de .

Moderne Abschleppösen muss der Teufel erfunden haben. Oft müssen diese erst mühsam aus dem Bordwerkzeug herausgefummelt und eingeschraubt werden. Und beim Aufhebeln der zugehörigen Abdeckklappe in der Stoßstange mit dem Schraubenzieher verkratzt man sich natürlich am Ende noch den Lack oder bricht die Befestigung gleich ganz ab. Na danke! Die Anhängerkupplung ist hier schon ein deutlich anderes Kaliber: Sie ist nicht nur jederzeit zugänglich, sondern vor allem auch mittig angebracht. Gerade bei kurzen Abschleppseilen ist so eine größere Distanz zum vorderen Fahrzeug möglich. Der Seilverlauf ist zudem weniger schräg, was das „Gespann“ einfacher zu kontrollieren macht. Maximal darf der „lichte Abstand“ zwischen beiden Autos übrigens fünf Meter betragen. Wichtig: Das Seil muss so befestigt werden, dass es sich unter keinen Umständen vom Kugelkopf lösen kann. Die optimale Lösung sind spezielle Abschleppstangen für die Befestigung an der Anhängerkupplung. Unabhängig vom verwendeten „Medium“ ist die Kennzeichnungspflicht mit einem roten Fähnchen in der Mitte. Das ergibt Sinn, doch andere Vorgaben wiederum muten kurios an. So muss der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs nicht unbedingt einen Führerschein besitzen, solange er halbwegs kundig ist und die Lage gut überblicken kann. Rameder rät trotzdem dazu, nur Inhaber einer Fahrerlaubnis ans Steuer zu lassen.

Hängt der Havarist erst einmal am Haken, sollten noch folgende Punkte Beachtung finden. Nach außen hin muss ein Abschleppvorgang stets durch eingeschaltete Warnblinkanlagen an beiden Fahrzeugen gekennzeichnet werden und bei Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung am abgeschleppten Wagen zu sorgen. Sind die genannten Punkte aufgrund des Defektumfangs nicht erfüllbar, darf nicht abgeschleppt werden. Auf dem Weg in die nächstgelegene Werkstatt empfehlen sich niedrigere Geschwindigkeiten. Rameder empfiehlt 30 km/h, erlaubt sind maximal 50 km/h. Hintergrund: Lenk- und Bremshilfen funktionieren bei fahruntüchtigen Autos nur eingeschränkt und rechtzeitiges Reagieren wird mit zunehmender Geschwindigkeit immer schwerer. Autobahnen sind übrigens nur dann erlaubt, wenn die Panne auch dort passiert ist. Sie müssen bei nächster Gelegenheit wieder verlassen werden.

Vorsicht beim Abschleppen ist in jedem Fall bei Pannenautos mit Allrad-, Hybrid-, Elektroantrieb oder Automatik geboten. Ob sie abgeschleppt werden dürfen, klärt ein Blick in die Bedienungsanleitung. Bei einem normalen Verbrennungsmotor in Kombination mit Handschaltung muss in den Leerlauf geschaltet werden, damit die Räder frei drehen können. Der Zündschlüssel sollte in jedem Fall, auch bei defektem Motor, stecken. Andernfalls könnte das Lenkradschloss einrasten und das Fahrzeug unkontrollierbar werden. Knallt es beim Abschleppen, haften übrigens die jeweiligen Kfz-Versicherungen. Unter anderem auch aus diesem Grund muss der Havarist am Haken zwingend eine Zulassung besitzen. Andernfalls geht nur der Transport auf einem speziellen Trailer – und diese Option ist nur mit einer Anhängerkupplung möglich. Eine Abschleppöse stößt spätestens jetzt an ihre Grenzen. Bis alles geregelt ist, sollte man die Pannenstelle übrigens stets mit einem Warndreieck sichern. Erhältlich ist es bei Rameder unter www.kupplung.de /autozubehoer/sicherheitsbedarf/.

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Pressekontakt

Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH
Christiane Rudyk
Frankfurter Ring 95
80807 München • Deutschland

Telefon +49 (0) 89 358 920 127
c.rudyk@rameder.de