Anhänger korrekt öffentlich parken
Rameder erklärt die „perfekte Stellung“
Meldung vom 20.08.2019 um 11:03 Uhr
Wenn die Sommerferien enden und auch der Garten langsam in den Winterschlaf verfällt, werden Wohnwagen und Transportanhänger nur noch selten gebraucht. Sie einfach auf einem öffentlichen Parkplatz in den Winterschlaf fallen zu lassen, ist jedoch keine gute Idee. Rameder, mit www.kupplung.de Europas führender Anbieter von Anhängerkupplungen, erläutert die Regeln.
Laut StVO dürfen abgekuppelte Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden – sofern nicht anders ausgeschildert. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Für Gespanne mit Zugfahrzeug gilt die Beschränkung zwar nicht, doch gerade über längere Zeiträume ist dies keine praktikable Lösung. Abgemeldete Fahrzeuge, egal ob Auto oder Trailer, dürfen übrigens nur auf Privatgrund abgestellt werden.
Für schwere Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwei Tonnen gilt ferner eine Sonderregel. Sie dürfen in folgenden Zonen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig geparkt werden: und zwar in reinen Wohngebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie Kur- und Klinikgebieten.
Steht der Anhänger am korrekten Ort, ist er zudem so abzustellen, dass er andere Menschen nicht behindert oder gefährdet. So sollte die Deichsel in Fahrtrichtung stehen: Fährt ein anderes Auto, Motorrad oder Fahrrad versehentlich auf, können so die Verletzungsfolgen gemildert werden. Zudem sollte die gesetzlich vorgeschriebene Parkwarntafel korrekt verwendet werden, damit der Anhänger besser wahrgenommen wird.
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