Auf ein Neues: Straßenverkehr zum Schmunzeln und Wundern
Es ist fast vier Jahre her, da haben wir hier in diesem Magazin ein paar skurrile, witzige oder schlicht überraschende Regeln rund um den Straßenverkehr vorgestellt. Die Resonanz war überwältigend, auch, weil wir unseren Bildungsauftrag damals ernst nahmen. Schließlich kann man jetzt mit schrägem Wissen glänzen: Wie war das noch mal mit der Notdurftverrichtung in Großbritannien, mit Pferden in Australien oder Gürteltieren in Texas? Apropos USA: Dort gibt es so viele unterschiedliche Gesetze und Bestimmungen wie sonst nirgends auf der Welt. Die Vereinigten Staaten gelten halt auch als „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Auch in dieser Fortsetzung spielen sie wieder eine führende Rolle.
Deutschland: Garage zweckentfremden? Das kostet!
Es soll Menschen geben, die nicht nur die Dachbox in der Garage zwischenlagern, sondern den Raum als zusätzliche Lagerfläche für Abfalltonnen, Sperrmüll oder alles, was nicht mehr in den Keller passt, nutzen. Wenn man aber ein Auto besitzt und das deshalb draußen parken muss, ist das nicht zulässig. Der Grund: Man nimmt anderen einen Stellplatz weg – und das kann dann teuer werden. 500 Euro werden fällig, wenn die Behörden von der Garagenzweckentfremdung Wind bekommen.
USA: Müssen Gorillas laufen?
Im US-Bundesstaat Minnesota ist es verboten, einen Gorilla auf dem Rücksitz seines Autos mitzunehmen. Nicht klar ist allerdings, ob es erlaubt ist, den Affen auf dem Beifahrersitz Platz nehmen zu lassen und so an sein Ziel zu transportieren. Es sollen schon haarige Gesellen in Fahrzeugen gesichtet worden sein…
USA: Schwarzer Sonntag
In Denver/Colorado gibt es ein uraltes Gesetz. Das stammt noch aus einer Zeit, als fast alle PKWs einheitlich dunkel lackiert waren: Man schaffte den autofreien Sonntag, in dem man verbot, dass schwarze Autos am „Tag des Herrn“ bewegt werden dürfen. Heute hält sich keiner mehr an diese Richtlinie, aber offiziell abgeschafft wurde sie nicht.
Vatikan: Du sollst beten
Der Vatikan hat einen „Christlichen Verhaltenskodex für Autofahrer“ aufgestellt. Darin sind unter anderem obszöne Gesten, zu denen man auch das Küssen zählt, aber auch das Fluchen untersagt. Man empfiehlt, im Zweifelsfall lieber zu beten. Ein „Herr, lass Hirn regnen“ hat schließlich noch nie geschadet.
Italien: Küssen verboten
Italiener küssen gern, heißt es. Das kann man verstehen, gibt es doch kaum schönere „Kurzzeitbeschäftigungen“. Aber in der Toskana-Stadt Empoli sollte man im Auto auf das Knutschen verzichten – zumindest während der Fahrt. Denn das bringt einem möglichweise neidische Blicke der Carabinieri ein. Dazu kommt dann noch ein Bußgeld von stolzen 500 Euro.
USA: Nicht schlafen
In Tennessee darf der Autofahrer während der Fahrt nicht schlafen. Das musste wohl tatsächlich mal festgelegt werden. Jetzt heißt es auch offiziell Augen auf und während der Pause ein Nickerchen gemacht.
USA: Comics lesen nicht erlaubt
Zwischen Tennessee und Oklahoma liegt nur noch Arkansas. Vielleicht kann man das Bundesland durchfahren, ohne müde zu werden? Auch ohne Gesetz sollte man nicht während der Fahrt pennen. In Oklahoma muss man dann darauf verzichten, sich mit Donald Duck oder Spider-Man wachzuhalten. Der Fahrer darf nämlich am Steuer keine Comics lesen. Von einem Sachbuch oder Roman sagt die Regel allerdings nichts.
USA: Freie Sicht für freie Fahrer
In Alabama darf man zwar schlafen, während man das Auto kutschiert, sollte aber aus Sicherheits- und Versicherungsgründen trotzdem auf den Verkehr achten. Was allerdings nicht gestattet ist, ist das Tragen von Augenbinden. Die Schlafmaske muss also im Reisegepäck bleiben.
Deutschland: Einfach drauf los…
Einfach mal losfahren, ein wenig cruisen, kein Ziel vor Augen haben. Das ist in Deutschland nicht erlaubt. Denn wer sein Auto ohne triftigen Grund nutzt, kann mit einem Bußgeld von immerhin 20 Euro belangt werden.
USA: Was macht das Kamel da?
In Nevada können viele Dinge passieren. Unwahrscheinlich ist es allerdings, dass man dort auf der Landstraße oder dem Highway einem Kamel nebst Reiter begegnet. Denn es ist verboten, mit einem „Wüstenschiff“ auf öffentlichen Wegen unterwegs zu sein.
Deutschland: Tank leer?
Wer auf deutschen Autobahnen plötzlich keinen Treibstoff mehr im Tank hat, der muss sein Fahrzeug abstellen. Und dann? Dann begeht er ein Parkvergehen und zahlt 70 Euro in die Staatskasse ein.
USA: Ein Feuerwerk zur Nacht
Wenn es schneit in Pennsylvania und die Straßen nicht geräumt sind, ist ein Autofahrer nachts dazu verpflichtet, nach jeder Meile eine Leuchtrakete abzufeuern. Dann hat er gefälligst zehn Minuten auf den Räumdienst zu warten. Es soll Leute geben, die für die 310 Meilen von Pittsburgh nach Philadelphia eineinhalb Wochen benötigt haben.
Frankreich: Neulinge fahren langsam
Für Führerscheinneulinge gelten in Frankreich besondere Regeln: In den ersten zwei Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis darf man außerorts höchstens 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Hält man sich nicht dran, ist der Schein schnell wieder weg.
USA: Vorflug für Vögel
Auf den Schnellstraßen im US-Bundesstaat Utah haben Vögel generell Vorflug. Als Autofahrer hat man also unbedingt auch auf die „gefiederten Freunde“ (Heinz Sielmann) zu achten.
Dänemark: Gas geben
Wenn man als Fußgänger in Deutschland eine Straße nicht auf dem kürzesten Weg überquert, muss man mit einer Strafe in Höhe von 5 Euro rechnen. In Dänemark soll man als Autofahrer am Zebrastreifen Gas geben. Denn Passanten müssen warten, bis sie die Straße überqueren können. Hält man aus Höflichkeit an, kann es für den Kraftfahrer teuer werden. Denn im Falle eines Auffahrunfalls hat er Schuld und kommt für den Schaden auf.
Italien: Hunde anschnallen
Der Hund springt ins Auto und sucht sich ein Plätzchen für die Fahrt. In Italien darf er sich aber nicht einfach so auf dem Beifahrersitz, der Rückbank oder dem Arm vom Herrchen Platz einkuscheln. Das Tier muss angeschnallt werden. Übrigens: Auch eine Transportbox im Kofferraum ist sicher zu befestigen.
Schweiz: Nächtliche Ruhe
Die Schweizer mögen es angeblich generell ruhig. Des Nachts sind die Eidgenossen aber besonders lärmempfindlich. Deshalb ist in unserem Nachbarland zwischen 22 und 7 Uhr das laute Zuschlagen der Autotür, der Motorhaube und des Kofferraumdeckels verboten. Im Gesetzestext heißt es außerdem klar und deutlich: „Auch das Aufheulen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen, unnötiges Herumfahren in Ortschaften oder Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug mitgeführt werden oder eingebaut sind“, werden bestraft.
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