Menu

Meldung vom 15.11.2018 um 11:03 Uhr

Rameder klärt über die Themen Steuer und Versicherung bei PKW-Anhängern auf

Zoll und Police stets im Schlepptau
Anhänger sind ebenso praktisch wie preiswert. Zwei Faktoren sollten in der Kalkulation aber dennoch beachtet werden: Kfz-Steuer und Versicherungs-Police. Nach aktueller Gesetzeslage muss man sich um beides kümmern, wenn man keinen Ärger mit der Ordnungsmacht riskieren möchte. Und natürlich sind auch eine offizielle Zulassung, ein eigenes Nummernschild – Wiederholungskennzeichen sind nicht zulässig – und die regelmäßige TÜV-Kontrolle Pflicht. Rameder, mit www.kupplung.de Europas größter Anbieter von Anhängerkupplungen, erläutert deshalb ausführlich, was es rund um das Thema zu beachten gilt.

Steuerbefreiung in vielen Fällen möglich


Für die Steuer ist wie beim Zugfahrzeug auch der Zoll zuständig. Die gute Nachricht vorweg: Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke können vom Start weg von der Steuer befreit werden. Um das begehrte Kennzeichen mit grüner Schrift zu beantragen genügt eine Angabe des Verwendungszwecks. Beispiele für diesen Typ sind Anhänger für den Transport von Pferden, Booten oder Segelflugzeugen. Eine weitere Ausnahme von der Steuerpflicht gilt für Anhänger, die in der Land- und Forstwirtschaft oder zum Milchtransport eingesetzt werden. „Allerdings muss in diesen Fällen ein gut begründeter Antrag beim Hauptzollamt im jeweiligen Kreis gestellt werden“, erläutert Jens Waldmann, Marketingleiter bei Rameder. Wer einen steuerbefreiten Anhänger zieht, sollte sich aber bewusst sein, dass er ohne Ausnahme nur zum vorgesehenen Einsatzzweck gebraucht werden darf. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Standardzulassung

Flexibler ist man in jedem Fall mit einer Standardzulassung und dem Kennzeichen mit schwarzer Schrift. Zudem ist die Steuerlast moderat. Natürlich kann für deren Berechnung bei einem Anhänger weder der Hubraum noch der Schadstoffausstoß herangezogen werden. „Maßgebliche Größe ist das zulässige Gesamtgewicht, wobei je angefangene 200 Kilogramm 7,46 Euro pro Jahr anfallen“, erklärt Rameder-Experte Jens Waldmann. Bei einem typischen Transportanhänger mit maximal 750 Kilogramm sind dies nach dem obligatorischen Aufrunden 29,84 Euro. Da selbst große SUVs maximal 3.500 Kilogramm ziehen dürfen ist das Maximum bei 134,28 Euro erreicht. Offiziell wird zwar erst bei 373,24 Euro gedeckelt, doch das dürfte vor allem Eigentümer von größeren Nutzfahrzeugen interessieren, die mehr als 10.000 Kilo an den Haken nehmen möchten. Für sie gibt es zudem auch die Option, die Steuerpflicht komplett auf das Zugfahrzeug zu verlagern, wobei die KFZ-Steuer dann stets um den Maximalsatz für Anhänger ansteigt. Das lohnt sich natürlich nur, wenn mehrere Trailer im Wechsel gezogen werden sollen, die dann jeder für sich steuerfrei sind. Ein gerade für Wohnwagenbesitzer attraktives „Steuersparmodell“ ist das Saisonkennzeichen, das zudem die Versicherungsprämien niedrig hält. Die Anhängerversicherung – seit 2002 obligatorisch Wer glaubt, dass Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert sind, der irrt. Seit 16 Jahren ist hier fast ausnahmslos eine spezielle Haftpflicht-Police notwendig. Wie beim Auto stehen optional Teil- oder Vollkasko zur Verfügung. Die Spanne zwischen den drei Optionen schwankt typischerweise zwischen 20 Euro und 100 Euro, wobei gerade nach oben deutliche Abweichungen auftreten können. Die exakten Tarife richten sich bei der Haftpflicht nach der zulässigen Gesamtmasse und Art des Anhängers. Bei den Anteilen für Teil- oder Vollkasko kommt der Wert des Anhängers zum Tragen. „Ein guter Schutz ist gerade für Wohnwagenbesitzer empfehlenswert, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko für Einbruch oder Vandalismus besteht“, so Waldmann. Oft stellen Camping-Anhänger zudem einen hohen Wert dar, was bei einem Diebstahl besonders schmerzhaft ist. Weiterhin gilt es allgemein noch zu beachten, dass manche Anbieter Anhänger nur zusätzlich zu einem dort bereits gemeldeten Kfz versichern. Ein weiterer Tipp von Rameder: Gerade hochwertige Trailer unbedingt mit einem mechanischen Schloss aus dem Angebot von www.kupplung.de für kleines Geld gegen unbefugtes Ankuppeln schützen.

Weitere regelmäßige Kosten

Neben Steuer und Versicherung müssen Anhängerbesitzer mit einigen weiteren regelmäßigen Kosten rechnen: etwa für die Hauptuntersuchung. Modelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 0,75 Tonnen müssen nach der Erstzulassung nach drei Jahren das erste Mal zur Prüfung, danach alle zwei Jahre. Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen von Anfang an alle 24 Monate. Trailer oberhalb dieser Gewichtsgrenze, typisch für den Nutzfahrzeugbereich, müssen sogar jährlich zum Check. Ansonsten müssen noch die gängigen Verschleißteile wie Reifen einkalkuliert werden. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung ist dabei besonders auf das Alter der Pneus zu achten, das höchstens sechs Jahre betragen darf. Ist eine Bremse verbaut, muss auch diese ab und zu gewartet werden. Hinzu kommen defekte Beleuchtungsteile oder von Wind und Wetter beschädigte Planenaufbauten. Vieles davon findet sich als Ersatz im umfassenden Angebot von Rameder unter www.kupplung.de.

Pressemitteilung downloaden (25,6 MB)


Pressekontakt

Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH
Christiane Rudyk
Frankfurter Ring 95
80807 München • Deutschland

Telefon +49 (0) 89 358 920 127
c.rudyk@rameder.de